Je nach dem, mit welchem Anliegen Sie sich an mich wenden, unterscheiden sich die Kosten bzw. die Voraussetzungen für eine eventuelle Kostenübernahme durch verschiedene Kostenträger. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über anfallende Kosten und mögliche Varianten.
Bitte beachten Sie, dass bereits beim Erstgespräch Kosten anfallen.
Ich verfüge über eine Kassenzulassung, das bedeutet, dass die Behandlung gesetzlich Versicherter problemlos möglich ist. Bitte bringen Sie bereits zum Erstgespräch Ihre Gesundheitskarte mit.
Ich verfüge über die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut in einem Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie) und einen Eintrag im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung, weswegen die meisten privaten Krankenkassen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich vor unserem Erstgespräch nach den genauen Versicherungsbedingungen und Konditionen Ihres Versicherungstarifs (Leistungsumfang, ggf. Höhe des Kostenübernahmeanteils, Formalitäten bei der Beantragung).
Hier finden Sie die aktuelle Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP): http://www.bptk.de/recht/verguetung.html
Die Kosten für die ersten 5 probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) werden von den Beihilfestellen generell übernommen. Soll im Anschluss eine ambulante Psychotherapie eingeleitet werden, erfolgt dies über ein spezielles Antragsverfahren. Bitte erfragen Sie sich vor dem Beginn der Therapie bei der jeweiligen Beihilfestelle die genauen Formalitäten der Antragstellung und Kostenübernahme. Die Beihilferichtlinien bzgl. einer ambulanten Psychotherapie finden Sie auf der Internetseite der Psychotherapeutenkammer NRW.
Hier finden Sie die aktuelle Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP): http://www.bptk.de/recht/verguetung.html
Die Heilfürsorge der Bundeswehr übernimmt die Kosten einer ambulanten Psychotherapie in einer Privatpraxis. Sie müssen mir in unserem Erstgespräch lediglich den Sanitätsvordruck zur Überweisung (San/Bw/0217) vorlegen, den Sie von Ihrem zuständigen Truppenarzt erhalten. Nach den ersten 5 probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) kann über einen formlosen Antrag eine Psychotherapie im Umfang von 25 Sitzungen beantragt werden. Sollten diese Sitzungen nicht ausreichen, ist die Beantragung einer Verlängerung der Behandlung ebenfalls möglich.
Die Heilfürsorge der Bundespolizei übernimmt im Regelfall die Kosten einer ambulanten Psychotherapie in einer Privatpraxis. Hierzu wird nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde und maximal 4 probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) ein formaler Antrag auf Bewilligung einer Richtlinienpsychotherapie gestellt. Bitte erkundigen Sie sich vor unserem Erstgespräch bei der Heilfürsorge der Bundespolizei nach dem genauen Procedere.
Wenn Sie die Kosten Ihrer Psychotherapie selbst tragen müssen, erfolgt dies ohne spezielles Antrags- und Genehmigungsverfahren. Es entsteht lediglich ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir unter rechtlich vorgegebenen Rahmenbedingungen.
Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet: http://www.bptk.de/recht/verguetung.html
Die Kosten für ein 50-minütiges Einzelcoaching betragen aktuell 120€.